Beihilfen

Die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und die Zurverfügungstellung öffentlicher Mittel werden zunehmend von den Vorgaben des EU-Beihilferechts geprägt. Beihilfen können unterschiedliche Formen haben: Vom direkten Zuschuss über Darlehen und Bürgschaften bis hin zur Verlustverrechnung im steuerlichen Querverbund. Bei Verstößen drohen erhebliche Konsequenzen, die vom Verfahren vor der EU-Kommission über die Prüfung der Beihilfekonformität durch die Rechtsaufsichtsbehörden bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Beihilfeverstößen durch Wettbewerber reichen können.

Die auftretenden Fragen sind komplex und berühren häufig eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die ineinander greifen. Im Vordergrund unserer Beratung steht die Sicherstellung einer ganzheitlichen Lösung.

Öffentliche Hand

Wir beraten und begleiten die öffentliche Hand bei der Ermittlung und Beurteilung von beihilferechtlich relevanten Sachverhalten und Entwicklung sowie Umsetzung beihilferechtskonformer Lösungen. Wir erarbeiten mit Ihnen beihilferechtskonforme Betrauungslösungen für öffentliche Einrichtungen, mit denen Sie die Finanzierung Ihrer öffentlichen Aufgaben auf beihilferechtlich sicheren Boden stellen können. Unser ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt dabei auch die Anforderungen des Haushalts-, Zuwendungs- und Kommunalrechts sowie die steuerlichen Implikationen. Wir vertreten Ihre Interessen in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.

Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und stimmen Förderanträge, Zuwendungsbescheide und Verträge mit den Förderstellen sowie ggf. mit der EU-Kommission ab. Wir prüfen und bewerten beihilferechtlich relevante Sachverhalte und erarbeiten Lösungsvorschläge. Wir entwickeln Strategien für einen Umgang mit verbleibenden Risiken und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Compliance-Strukturen. Für den Fall, dass Sie sich einer Konkurrentenbeschwerde oder einer Rückforderungsentscheidung ausgesetzt sehen, vertreten wir Sie vor nationalen und europäischen Gerichten und Verwaltungsbehörden.