Planen und Bauen
Bei der Verwirklichung von Bauvorhaben sind die Interessen unterschiedlichster Akteure zusammenzuführen und zugleich komplexe rechtliche und tatsächliche Anforderungen unter großem Termindruck zu beachten. Wir kennen diese Herausforderungen und sind erfahren im Umgang mit den Entscheidungsträgern sowie den Strukturen der öffentlichen Verwaltung. Durch unsere Tätigkeit sowohl auf Seiten der öffentlichen Hand als auch auf Seiten der Unternehmen kennen wir die unterschiedlichen Bedürfnisse. Dies stellt die Basis für eine einvernehmliche Lösung dar, welche die Interessen unserer Mandanten bestmöglich wahrt. Wir zögern aber nicht, bestehende Rechte notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Kommunen
Wir begleiten und beraten Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Planung und Ausweisung neuer Baugebiete. Schwerpunkte sind die Beratung bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, bei der Gestaltung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen. Auch die Durchführung besonderer städtebaulicher Maßnahmen, die Gestaltung von Vorkaufsrechtssatzungen und Geltendmachung von baurechtlichen Vorkaufsrechten gehört zu unserem Tätigkeitsspektrum.
Bauherren
Wir beraten und begleiten Sie bei der Genehmigung Ihres Vorhabens und setzen Ihre Rechte notfalls auch in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren durch. Wir machen Ihre Rechte im Rahmen von Planungsverfahren effektiv geltend.